▼ Was ist Ergotherapie?
Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierzu dienen spezifische Aktivitäten, Umwelt-anpassungen und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen. (DVE 08/2007)
▶ Welche Krankheitsbilder und Beschwerden können ergotherapeutisch behandelt werden?
Psychisch-funktionelle Behandlung wird bei Erkrankungen der Psyche angewandt, wie z.B. bei:
Diese Behandlung dient der gezielten Therapie vor allem krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen wie z.B. nach Verletzungen der Hand durch Unfälle.
Sie umfasst folgende Maßnahmen:
- Burnout, psychosomatischen Beschwerden, Depressionen, Angst-, Zwangs- und Schlafstörungen
- Borderline-Störungen, Schizophrenie, affektiven Störungen (Persönlichkeitsstörungen allgemein)
- Belastungsstörungen/posttraumatischen Belastungsstörungen wie nach psychischer und/oder physischer Gewalterfahrung/sexuellem Missbrauch/Mobbing/Tod eines Angehörigen/Krebserkrankungen/Unfällen usw. von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (auch, wenn das Geschehen schon länger zurück liegt - es aber immer noch schwer ist, damit umzugehen oder sich daraus neue Probleme ergeben)
- Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen (z.B. Aggressivität/sozialem Rückzug usw.)
- Sie umfasst folgende Maßnahmen:
- Verbesserung der psychischen Stabilität, des Selbstvertrauens sowie des Selbstbewusstseins
- Verbesserung von Merkfähigkeit sowie Handlungsplanung und Problemlösung, Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität, Konzentration, Aufmerksamkeit, Orientierung
- Übungen zum (Wieder-)Entdecken von Lebensfreude und zur gezielten Körperwahrnehmung
- Hilfe bei dem Setzen von Zielen, um dem Leben (wieder) einen Sinn zu geben
- Abbau von Ängsten z.B. durch Entspannungstechniken u.ä.
- Verbesserung der Selbstständigkeit in der Tagesstrukturierung und der eigenständigen Lebensführung
- Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Verbesserung der sozioemotionalen Kompetenzen sowie der Interaktionsfähigkeit und somit des situationsgerechten Verhaltens
- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsschwierigkeiten (z.B. ADHS/ADS, LRS/Schulproblemen) bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- Wahrnehmungsstörungen und Entwicklungsstörungen (z.B. Kinder, die häufig fallen oder sonstige Koordinationsprobleme haben sowie Kinder, die nicht malen oder basteln wollen, Autisten) usw.
- Sie umfasst folgende Maßnahmen:
- Desensibilisierung und Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen sowie die Verbesserung der Körperwahrnehmung
- Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen
- Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen mit Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion
- Entwicklung und Verbesserung im situationsgerechten Verhalten und der zwischenmenschlichen Beziehungen
- Konzentrationstraining zur Verbesserung und zum Erhalt kognitiver Funktionen wie Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Gedächtnis sowie der Handlungsplanung und Problemlösung
Diese Behandlung dient der gezielten Therapie vor allem krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen wie z.B. nach Verletzungen der Hand durch Unfälle.
Sie umfasst folgende Maßnahmen:
- Verbesserung der Sensibilisierung oder Desensibilisierung der Sinnesfunktionen
- Entwicklung/Verbesserung sowie Stabilisierung der Feinmotorik
- Verbesserung der Kraft und Kraftdosierung sowie der Beweglichkeit
- verschiedenste Spiele
- Informationsmaterialien und Fragebögen
- Speckstein
- Rasierschaum
- Gips, Draht, Pappmaché
- diverse Papiersorten
- Bastelmaterialien
- sowie verschiedenste Farben wie Aquarell, Acryl ... und vielem mehr...
▶ Wie läuft eine ergotherapeutische Behandlung ab?
Der Fokus der Ergotherapie richtet sich auf die ganzheitliche Behandlung: Im Zentrum steht der Mensch als vielschichtiges Individuum und seine Beziehungen zur Umwelt - also zu seinen Angehörigen und Freunden, seinem sozialen Umfeld, dem Beruf und der Wohnung, kurzum zu allem, was sein Leben ausmacht. Die ergotherapeutischen Maßnahmen werden gemeinsam mit dem Patienten an seine individuellen Einschränkungen und Schwierigkeiten angepasst. Aktivitäten des täglichen Lebens werden trainiert und verbessert. Können einzelne Handlungsabläufe nicht wieder vollständig ausgeführt werden, werden alternative Bewegungen und Verhaltensstrategien eingeübt.
Neben den konkreten Alltagsübungen sind weitere Schwerpunkte der Ergotherapie die Beratung des Patienten unter Einbeziehung der Angehörigen, z.B. zur Gestaltung der häuslichen Versorgung oder der Wohnraumanpassung. Durch gezielte ergotherapeutische Maßnahmen kann dem Betroffenen (wieder) dazu verholfen werden, den vielfältigen Anforderungen seines Lebens gerecht zu werden. Seine Lebensqualität wird verbessert, und davon profitieren auch die Angehörigen.
▶ Wie lange dauert eine Ergotherapie-Einheit und wie lange dauert die Therapie allgemein?
Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation des Betroffenen (meist 1-3x wöchentlich). Die erste Verordnung umfasst üblicherweise 10 Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut 10 Therapieeinheiten verordnet. Der Behandlungszeitraum kann (je nach Erkrankung) ca. 3 Wochen oder auch bis zu 1 oder 2 Jahren andauern.
▶ Was muss ich tun, um eine ergotherapeutische Behandlung verordnet zu bekommen?
Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und damit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt (Kinder-, Haus- oder Facharzt) aus, Sie können diesen aber auch gezielt danach fragen. Bei psychischen Erkrankungen wissen z.B. einige Ärzte nicht, dass es eine ambulante Therapiemöglichkeit gibt – in den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken ist es aber ein fester Bestandteil der Therapie. Durch die regelmäßige Begleitung können z.B. weitere Klinikaufenthalte verhindert werden, so dass Ihr Arzt dies auch gegenüber Ihrer Krankenkasse begründen kann (Wirtschaft-lichkeit). Pro Verordnung muss der Patient in der Regel (falls keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt oder diese direkt bei der Krankenkasse beantragt ist) eine Zuzahlung von 10 % (+ 10,- € Rezeptgebühr) selbst tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise 10 Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut 10 Therapieeinheiten verordnet. Diese Verordnung ist nur 14 Tage gültig, also vereinbaren Sie möglichst schnell den ersten Behandlungstermin.
▶ Was muss mein Arzt tun, um mir eine ergotherapeutische Behandlung verordnen zu können?
Falls Ihr behandelnder Arzt noch kein Rezept ausgestellt hat, gibt es hier einige Anmerkungen zum Ausfüllen des Rezeptes.
Ihr Arzt kann mich auch jederzeit anrufen, wenn es Unklarheiten bei der Ausstellung des Rezeptes geben sollte.

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Folgende Einträge im Rezept (Heilmittelverordnung 18/Maßnahmen der Ergotherapie) sind möglich (siehe Abbildung).
Bitte beachten: es gibt neue Vordrucke mit 2 Diagnoseschlüsseln!

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Bitte beachten: es gibt neue Vordrucke mit 2 Diagnoseschlüsseln!
- Eintragen von Erstverordnung (Block 2), dann Folgeverordnung (ab dem 2. Rezept), ab der 4. ist es eine "Verordnung außerhalb des Regelfalles" diese muss auf jeden Fall eine medizinische Begründung enthalten (Block 7) z.B. weitere Stabilisierung des Patienten oder Verhinderung eines Klinikaufenthaltes
- Verordnungsmenge in der Regel 10x z.B. psychisch-funktionelle Behandlung mit 1-3x pro Woche (Block 3)
PS1 – | Entwicklungsstörungen und Verhaltens- oder emotionalen Störungen bei Kindern/Jugendlichen (bis 18 Jahre) |
PS2 – | Belastungsstörungen, Angst- und Zwangsstörungen, Neurotische- und somatoforme Störungen, Essstörungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen |
PS3 – | depressive Episoden, Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen, affektive Störungen bei Erwachsenen |
PS4 – | psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Suchtkrankheiten) bei Erwachsenen |
oder | |
sensomotorisch-perzeptive Behandlung: wichtig ist der Indikationsschlüssel und die Diagnose mit ICD-Code (Block 4) |
EN1 – | bei Erkrankungen des Zentralnervensystems und/oder Entwicklungsstörungen bei Kindern/Jugendlichen (bis 18 Jahre) |
EN4 – | bei Erkrankungen der peripheren Nerven/periphere Nervenläsion |
oder | |
motorisch-funktionelle Behandlung: wichtig ist der Indikationsschlüssel und die Diagnose mit ICD-Code (Block 4) |
EN4 – | bei Erkrankungen der peripheren Nerven z.B. nach Unfällen an der Hand (betrifft Grob- und Feinmotorik, Körperwahrnehmung) |
▶ Habe ich Anspruch auf eine ergotherapeutische Behandlung?
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gilt grundsätzlich:
Heilmittel können zu Lasten der Krankenkassen nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um
- eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern,
- eine Schwäche der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen wird, zu beseitigen,
- einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenzuwirken oder
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.
▶ Wie kann man die Qualität einer ergotherapeutischen Behandlung beurteilen?
Folgende Punkte helfen Ihnen, eine an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete ergotherapeutische Behandlung zu erkennen:
- In einem sorgfältigen Aufnahmegespräch (bei der Behandlung von Kindern kommen die Eltern mit dem Kind) wird mit Ihnen (und bei Bedarf mit Ihren Angehörigen) die Problematik, die Therapie sowie die Behandlungsmethoden besprochen.
- Sie haben in der Regel eine feste Ergotherapeutin/Ergotherapeuten.
- Fragen werden Ihnen umfassend und für Sie nachvollziehbar erläutert.
- Ihre persönliche Befindlichkeit wird in jeder Behandlungseinheit berücksichtigt.
- Sie fühlen sich mit Ihren Problemen angenommen und in der Ergotherapie gut aufgehoben.
Sprechzeiten: Termine nach Absprache möglich |
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